Präsenzgottesdienste seit Himmelfahrt: Erste Eindrücke

Seit vier Wochen können wieder Präsenzgottesdienste in der Gebietskirche Nord- und Ostdeutschland gefeiert werden. „Die sorgfältige Vorbereitung der Verantwortlichen und das vorbildliche Verhalten der Gottesdienstteilnehmer ermöglichen uns die Wiederaufnahme der Gottesdienste und somit auch die Feier des Heiligen Abendmahls“, äußert sich Bezirksapostel Rüdiger Krause.

Begonnen haben die ersten Präsenzgottesdienste bereits zu Himmelfahrt, vorwiegend in Mecklenburg-Vorpommern, im Arbeitsbereich von Apostel Jörg Steinbrenner. Auch Bezirksapostel Krause nutzte die Gelegenheit und besuchte die Gemeinde Parchim (Bezirk Schwerin) und feierte dort mit etwa 20 der sonst 60 Teilnehmern einen Gottesdienst.

Gottesdienstbesuch in Corona-Zeiten

Der Zutritt zum Kirchengebäude ist in Nord- und Ostdeutschland derzeit ausschließlich mit einer angelegten Alltagsmaske möglich, die nach dem Einnehmen des Sitzplatzes oder zum Empfang des Heiligen Abendmahls abgelegt werden darf. Diese Regelung gilt auch für die Amtsträger, wobei die Predigt am Altar ohne Maske erfolgt.

Auf Gemeinde- und Chorgesang soll aufgrund eines möglicherweise höheren Infektionsrisikos weiterhin verzichtet werden. Das Gebet „Unser Vater“ und das beim Empfang bestätigende „Amen“ werden von den Gottesdienstteilnehmern leise gesprochen. Zu diesen Richtlinien kommen weitere behördliche Vorgaben, die es zu berücksichtigen gilt.

Richtlinien zusammengefasst

Grundlage für die Wiederaufnahme der Gottesdienste ist eine Richtlinie zum Corona-Infektionsschutz, die detaillierte Hinweise zur Durchführung und zum Ablauf gibt – auch zur Feier des Heiligen Abendmahls.

15 Regelungen fassen diese Richtlinien für die Gottesdienstteilnehmer in Kurzform zusammen. Darin heißt es unter anderem, „Wir bleiben zuhause, wenn wir uns krank fühlen oder zur Risikogruppe zählen“ und „Wir beachten die allgemeinen Abstandsregeln und Handhygiene“.

Entscheidung für Teilnahme am Heiligen Abendmahl

Den Gottesdienstteilnehmern ist freigestellt, ob sie am Empfang des Heiligen Abendmahls teilnehmen möchten. Diese Entscheidung sei zu respektieren, heißt es in den Richtlinien, denn zum Empfang der Hostie ließe sich eine gewisse Nähe zum Amtsträger nicht vermeiden.

„Ich selbst erlebte das vorbildliche Verhalten der Teilnehmer in den ersten Gottesdiensten und wir möchten weiterhin durch die Einhaltung der Maßnahmen den größtmöglichen Schutz für unsere Mitglieder bieten“, so Bezirksapostel Krause, „Ich bin unseren Bezirks- und Gemeindevorstehern sowie allen Helfern dankbar, dass sie die Wiederaufnahme der Gottesdienste mit viel Sorgfalt und Bedacht ermöglichen.“

Dabei sei ihm bewusst, dass die Vorbereitungen für die Durchführung immens seien: Dazu gehöre die Erstellung der Sitzpläne, die entsprechende Ausstattung der Gebäude mit Desinfektionsmitteln, Hinweisen und Markierungen sowie die Erstellung von Teilnehmerlisten und die Versorgung der Gemeinde mit entsprechenden Informationen.

Erste Eindrücke von Gottesdienstteilnehmern

Der Bezirk Hamburg-Ost fing ein paar Eindrücke der ersten Teilnehmer ein. So nannte ein Mitglied als persönlichen Grund für den Gottesdienstbesuch die Feier des Heiligen Abendmahls. Andere Teilnehmer freuten sich, endlich „andere Leute zu sehen“, wobei auch wehmütig an die Mitglieder gedacht wurde, die – sei es aufgrund der begrenzten Teilnehmerzahl oder aus gesundheitlichen sowie persönlichen Gründen – nicht am Präsenzgottesdienst teilnehmen können.

Dabei erscheine der erste Eindruck zunächst als „gewöhnungsbedürftig“ – Gemeinschaft mit Abstand und mit Alltagsmasken. „Der Kern aber bleibt. Das was Gottesdienst ausmacht: das am Altar verkündete Wort Gottes, das Evangelium, das gemeinsame Gebet, das Heilige Abendmahl und die Vergebung der Sünden“, schreibt Andreas v. F.T. auf der Internetseite des Bezirks.

Weitere Versammlungen sind möglich

Seit Anfang Juni sind in der Gebietskirche Nord- und Ostdeutschland auch weitere Versammlungen wie Ämterversammlungen, Unterrichte oder Zusammenkünfte der Senioren, unter Einhaltung der Richtlinien, möglich. Auf Chor- und Orchesterproben muss aber weiterhin verzichtet werden, heißt es dazu in einem Rundschreiben an die Amtsträger von Bezirksapostel Krause vom 28. Mai 2020.

Die Richtlinien zum Corona-Infektionsschutz wurden gemeinsam mit den anderen Gebietskirchen Europas, unter Beratung von medizinischen Experten, unter der Berücksichtigung der Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts sowie der anderen christlichen Kirchen erarbeitet und verabschiedet.

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